Kreistag fasst ersten Beschluss im Interessenbekundungsverfahren Kreiskrankenhaus Saarburg

16.05.2023

Der Kreistag Trier-Saarburg hat in seiner gestrigen Sitzung beschlossen, im laufenden Interessenbekundungsverfahren zur Suche nach einem langfristigen Partner für das in 100-prozentiger Trägerschaft des Landkreises befindliche Kreiskrankenhaus Saarburg nach erfolgten Sondierungsgesprächen weitere Verhandlungsgespräche zunächst nur mit einem Interessenten/Bieter zu führen. Ziel ist es zunächst, sehr zeitnah einen Geschäftsbesorgungsvertrag auszuhandeln. Hierauf basierend sollen dann Verhandlungen mit dem Ziel einer langfristigen Partnerschaft geführt werden.

Nach den ersten Sondierungsgesprächen mit allen Interessenten hat der Landkreis den Eindruck, dass die im Bieterverfahren genannten Ziele des Kreises (v.a. langfristige Erhaltung des Standortes Kreiskrankenhaus und Seniorenzentrums in Saarburg sowie MVZ-Standort in Konz, Erhaltung der Belegschaft zu gleichen tariflichen Bedingungen (TVöD) sowie ein Konzept zur Sicherstellung der Notfallversorgung in Norden des Landkreises) durch eine Verhandlung allein mit dem Bestbieter, ermittelt auf der Grundlage der benannten Bewertungskriterien, erreicht werden könnten.

Zugleich hat der Kreistag beschlossen, die Verhandlungen mit einem weiteren Interessenten zunächst auszusetzen, jedoch nicht zu beenden. Dieser Interessent verbleibt also im Verfahren. Allen Bietern wurde zwischenzeitlich der Beschluss des Kreistages mitgeteilt.

Landrat Stefan Metzdorf hat am heutigen Dienstag gemeinsam mit dem Direktorium des Kreiskrankenhauses Saarburg in zwei Betriebsversammlungen die Mitarbeiterschaft des Kreiskrankenhauses, des Seniorenzentrums und des MVZ über die Kreistagsentscheidung und den o.g. weiteren Vorgang des Verfahrens informiert.

Landkreis zufrieden mit Interessenbekundungen für das Kreiskrankenhaus Saarburg

01.02.2023

Am 20. Januar ist die Frist für eine Interessenbekundung für eine Zusammenarbeit mit der Kreiskrankenhaus St. Franziskus Saarburg GmbH abgelaufen. Anschließend sind die Interessenbekundungen geöffnet und protokolliert worden. Es sind diverse Interessenbekundungen eingegangen. Der Landkreis ist mit diesem Zwischenergebnis sehr zufrieden. Das Verfahren kann somit wie vorgesehen fortgesetzt werden.

Geplant ist nun, kurzfristig die Bekundungen formell und inhaltlich zu prüfen und mit den geeigneten Interessenten zügig in die Verhandlungen einzutreten. Der Ältestenrat, das heißt die Vorsitzenden der im Kreistag vertretenen Fraktionen, wurde über das Ergebnis der Interessenbekundungen unter Berücksichtigung der gebotenen Geheimhaltung im Verfahren informiert. Die Identität und auch die Anzahl der Interessenten unterliegt der Geheimhaltung, um eine größtmögliche Wettbewerbsintensität des Verfahrens zu ge-währleisten.

Es ist weiterhin geplant, ein Gremium unter Einbindung des Kreiskrankenhauses und des Betriebsrates zu bilden, mit dem die Verhandlungen vorbereitet und auch durchgeführt werden. Alle Detailinformationen zu den Inhalten und Ergebnissen der Vorbereitungen sowie der Verhandlungen werden zunächst ausschließlich in diesem Gremium besprochen.

Gespräche starten Anfang Februar

Bereits in Kürze finden erste Gespräche mit den Interessenten statt, die ein schriftliches Angebot abgegeben hatten. Ziel ist es, die nun startenden Verhandlungen zügig zu führen und bis zu den Sommermonaten zum Abschluss zu bringen.

Die finale Entscheidung, welches Modell zu welchen Bedingungen Grundlage der Zusammenarbeit wird und welcher Interessent den Zuschlag erhält, wird durch den Kreistag getroffen.