Kreiskrankenhaus Saarburg erhält ein “Sehr gut” von den Patientinnen und Patienten

11.04.2024

Eine offene Beschwerdekultur ist im Leitbild des Kreiskrankenhauses Saarburg fest verankert und wird aktiv gelebt. Die Rückmeldungen unserer Patienten sind dem Haus sehr wichtig, sowohl positive als auch negative, denn nur so kann man Verbesserungen frühzeitig einleiten. Dabei wird der Meldende, ob Patient, Angehöriger, Betreuer, stets über den Bearbeitungsstand informiert, bis zum Abschluss seines Anliegens.

Gestern übergab Thomas Weber, Qualitätsmanagementbeauftragter und zuständig für das Beschwerdemanagement am Kreiskrankenhaus in Saarburg, dem Direktorium und Landrat Stefan Metzdorf eine Auswertung der Rückmeldungen aller Meinungsbögen aus 2023. Die Meinungsbögen werden den Patienten bei Aufnahme in das Krankenhaus ausgehändigt. Zuvor wurden die Rückmeldungen detailliert im Direktorium ausgewertet. Die Rücklaufquote erhöhte sich 2023 im Vergleich zum Vorjahr nochmals sehr deutlich. Aus diesen geht eine sehr große Zufriedenheit der Patienten mit dem Kreiskrankenhaus hervor. Die mit Abstand am häufigsten vergebene Bewertung ist die Schulnote „sehr gut“.

Aber auch jeder einzelnen negativen Bewertung und jedem Verbesserungsvorschlag wird strukturiert nachgegangen. Neben diesen äußerst positiven Rückmeldungen aus den Meinungsbögen freut sich das Direktorium auch über die für ein Krankenhaus aktuell deutlich überdurchschnittlich guten Online-Bewertungen – sei es auf Klinikbewertungen.de, aber auch auf Google. „Unsere Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte, Therapeutinnen, Therapeuten und alle weiteren an der Patientenversorgung beteiligten Berufsgruppen leisten tagtäglich großartige Arbeit, und das trotz immer schwieriger werdenden Umständen im Gesundheitswesen. Wir freuen uns über die äußerst positiven Rückmeldungen der Patienten und Angehörigen und sind motiviert, weiterhin die bestmögliche Behandlung und Pflege zu gewährleisten.“, betont Verwaltungsdirektor Matthias Gehlen. Landrat Stefan Metzdorf zeigte sich hocherfreut über das tolle Feedback. „Man sieht und spürt es auch – hier wird eine tolle Arbeit geleistet, die von den Patientinnen und Patienten wertgeschätzt wird“, so Metzdorf.

Kreiskrankenhaus: Wechsel in der Geschäftsführung

Reibungsloser Übergang vom Landeskrankenhaus zur BBT-Gruppe / Landrat informiert Mitarbeitende

19.02.2024

„Mit dem Wechsel der Geschäftsführung von Frank Litterst von der Landeskrankenhaus AöR zu Christian Weiskopf von der BBT-Gruppe ist ein weiterer wichtiger Schritt hin zur dauerhaften Zukunftssicherheit unseres Kreiskrankenhauses Saarburg vollzogen“, so Landrat Stefan Metzdorf anlässlich der Vorstellung der neuen Geschäftsführung in Saarburg im Rahmen von sehr gut besuchten Betriebsversammlungen.

Dank ans Landeskrankenhaus

Zuvor dankte Stefan Metzdorf den beiden Vertretern des Landeskrankenhauses, Dr. Alexander Wilhelm und Frank Litterst, für die seit 2019 geleistete Arbeit. „Sie haben in schwierigen Zeiten dafür gesorgt, dass das Kreiskrankenhaus wieder in ruhigeres Fahrwasser gekommen ist. Zudem haben Sie für einen reibungslosen Übergang hin zum neuen Partner gesorgt. Dieses Engagement verdient Anerkennung und Respekt“, so Metzdorf.

Gesellschaftsbeteiligung als Ziel

Die neue Geschäftsführung sei aber nur ein erster Schritt. Im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens habe sich die BBT-Gruppe als der Partner herausgestellt, mit dem der Kreis gemeinsam das Krankenhaus zukunftssicher aufstellen wolle. „In Kürze sollen daher Gespräche über den Einstieg der BBT-Gruppe in die Kreiskrankenhausgesellschaft beginnen“, so der Landrat. Seit Jahren ist das Kreiskrankenhaus Saarburg trotz anerkannt guter medizinischer und pflegerischer Leistungen, einer sehr guten Belegung und hochzufriedener Patientinnen und Patienten defizitär und bedarf der finanziellen Unterstützung des Landkreises. Grund hierfür ist vor allem das aktuelle System der Krankenhausfinanzierung, das vor allem kleine und ländliche Krankenhäuser benachteiligt.

Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund hat der Landkreis 2022 entschieden, in einem Interessenbekundungsverfahren nach einem Partner für das Kreiskrankenhaus Saarburg zu suchen. „Mit der BBT-Gruppe haben wir dabei die größten Schnittmengen gefunden und sind froh, dass mit der Geschäftsbesorgung nun ein erster Schritt umgesetzt werden kann“, so Landrat Metzdorf.
Der neue Geschäftsführer Christian Weiskopf zog eine erste Bilanz seiner Tätigkeit. „Seit dem 2. Januar wurden viele Gespräche im Haus geführt. Die Auslastung des Hauses und die Zufriedenheit der Patientinnen und Patienten zeigten die Qualität des Kreiskrankenhauses,“ so Weiskopf. Auch er sieht – wie der Landrat – den Standort Saarburg als unverzichtbar für die Gesundheitsversorgung der Region an. „Daher sind auch keine tiefgreifenden Änderungen im medizinischen Angebot geplant“, so Weiskopf.

Einig waren sich alle, dass der Bundesgesetzgeber schnell neue Rahmenbedingungen einer Krankenhausreform schaf-fen müsse. Der aktuelle Schwebezustand im Hinblick auf die künftige Krankenhausfinanzierung sei ein unhaltbarer Zu-stand.

Erhalt des Hauses an oberster Stelle

Landrat Stefan Metzdorf betonte, dass bei aller anstehenden Veränderung der Erhalt des Krankenhauses für ihn an oberster Stelle stehe. Ein besonderes Anliegen sei ihm, die Mitarbeitende aus erster Hand über die aktuellen Entwicklungen zu informieren, wie er es anschließend auf den Betriebsversammlungen tat.

Foto: Stabwechsel in der Geschäftsführung des Kreiskrankenhauses Saarburg: Christian Weiskopf (2.v.r.) von der BBT-Gruppe übernimmt die Aufgabe von Frank Litterst (2.v.l.) von der Landeskrankenhaus AöR.

Viel Rückendeckung für das Kreiskrankenhaus

Kreistag verabschiedet Resolution einstimmig / Bürgschaft und Kapitalerhöhung beschlossen

Große Einigkeit zeigten die Fraktionen und einzelnen Mitglieder des Kreistages in der vergangenen Sitzung bei insgesamt vier Tagesordnungspunkten, die sich mit dem Kreiskrankenhaus Saarburg befassten. Ein deutlicher Appell wurde damit an Land und Bund gestellt.

Einstimmig verabschiedete der Kreistag eine Resolution, die eine bessere Finanzausstattung von Krankenhäusern fordert. Die Probleme sind vielfältig: ausstehende Kostenerstattungen der Krankenkassen, hohe bürokratische Hürden, fehlendes Angleichen der Erstattungen an die steigenden Personal- und Energiekosten sowie eine insgesamt ungenügende Finanzausstattung führen dazu, dass zahlreiche Krankenhäuser von einer Insolvenz bedroht sind.

Dem Kreiskrankenhaus Saarburg stehen beispielsweise noch rund 1,8 Millionen Euro an Zahlungen von den Krankenkassen aus dem Jahr 2021 aus. Die Jahre 2022 und 2023 sind noch nicht einmal verhandelt worden.

Bernd Henter, CDU, hob den Widerspruch hervor, dass das Krankenhaus Saarburg trotz neunzigprozentiger Auslastung nicht ohne Verluste wirtschaften könne. Damit offenbare sich ein großer Fehler im Gesundheitssystem. Zudem würden Krankenkassen ihrem sozialen Auftrag nicht gerecht, wenn Kostenerstattungen erst Jahre später ausgezahlt und vorab noch nachverhandelt würden.

Ingeborg Sahler-Fesel, SPD, forderte, dass die angestoßene Krankenhausreform des Bundes schnell umgesetzt werde. Positiv hob sie die bereitgestellten Fördergelder des Landes Rheinland-Pfalz in Höhe von rund 275 Millionen Euro hervor, für die auch das Kreiskrankenhaus einen Antrag gestellt habe.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betonte Elke Winnikes die schwierige Situation der Krankenhäuser im ganzen Bundesland, von denen rund 25 Prozent von einer Insolvenz bedroht seien. Sie warnte vor den Folgen, die Krankenhaussterben und Versorgungsengpässe für die Bevölkerung haben könnten.

Michael Holstein, FWG, sprach von einem „Fehler im System“. Er erinnerte auch an die wichtige Rolle der Krankenhäuser während der Pandemie. Vom Land forderte er, dass die vom Kreis geleisteten Zahlungen an das Kreiskrankenhaus, nicht die Anerkennung des Kreishaushalts erschweren dürften.

Der Sprecher der FDP-Fraktion, Claus Piedmont, zeigte sich fassungslos, dass so viele Krankenhäuser trotz der hohen finanziellen Unterstützung über viele Jahre vor dem Aus stünden. Zudem müsste die Finanzierung der Kliniken auch notwendige Investitionen möglich machen.   

Landrat Stefan Metzdorf dankte den Mitgliedern des Kreistags für den Zusammenhalt. Es sei ein wichtiges Signal für die Mitarbeitenden des Kreiskrankenhauses, dass alle Fraktionen die Resolution unterstützten.

Neben der Resolution stimmte der Kreistag dafür, dem Medizinischen Versorgungszentrum in Konz 500.000 Euro zusätzlich als Kapitalrücklage zu gewähren. Außerdem haben die Mitglieder einstimmig für eine Bürgschaft des Kreises in Höhe von sieben Millionen Euro gestimmt. Damit kann das Kreiskrankenhaus benötigte Kredite aufnehmen, um die Zahlungsfähigkeit weiter sicherzustellen.

Kreistag fasst ersten Beschluss im Interessenbekundungsverfahren Kreiskrankenhaus Saarburg

16.05.2023

Der Kreistag Trier-Saarburg hat in seiner gestrigen Sitzung beschlossen, im laufenden Interessenbekundungsverfahren zur Suche nach einem langfristigen Partner für das in 100-prozentiger Trägerschaft des Landkreises befindliche Kreiskrankenhaus Saarburg nach erfolgten Sondierungsgesprächen weitere Verhandlungsgespräche zunächst nur mit einem Interessenten/Bieter zu führen. Ziel ist es zunächst, sehr zeitnah einen Geschäftsbesorgungsvertrag auszuhandeln. Hierauf basierend sollen dann Verhandlungen mit dem Ziel einer langfristigen Partnerschaft geführt werden.

Nach den ersten Sondierungsgesprächen mit allen Interessenten hat der Landkreis den Eindruck, dass die im Bieterverfahren genannten Ziele des Kreises (v.a. langfristige Erhaltung des Standortes Kreiskrankenhaus und Seniorenzentrums in Saarburg sowie MVZ-Standort in Konz, Erhaltung der Belegschaft zu gleichen tariflichen Bedingungen (TVöD) sowie ein Konzept zur Sicherstellung der Notfallversorgung in Norden des Landkreises) durch eine Verhandlung allein mit dem Bestbieter, ermittelt auf der Grundlage der benannten Bewertungskriterien, erreicht werden könnten.

Zugleich hat der Kreistag beschlossen, die Verhandlungen mit einem weiteren Interessenten zunächst auszusetzen, jedoch nicht zu beenden. Dieser Interessent verbleibt also im Verfahren. Allen Bietern wurde zwischenzeitlich der Beschluss des Kreistages mitgeteilt.

Landrat Stefan Metzdorf hat am heutigen Dienstag gemeinsam mit dem Direktorium des Kreiskrankenhauses Saarburg in zwei Betriebsversammlungen die Mitarbeiterschaft des Kreiskrankenhauses, des Seniorenzentrums und des MVZ über die Kreistagsentscheidung und den o.g. weiteren Vorgang des Verfahrens informiert.

Landkreis zufrieden mit Interessenbekundungen für das Kreiskrankenhaus Saarburg

01.02.2023

Am 20. Januar ist die Frist für eine Interessenbekundung für eine Zusammenarbeit mit der Kreiskrankenhaus St. Franziskus Saarburg GmbH abgelaufen. Anschließend sind die Interessenbekundungen geöffnet und protokolliert worden. Es sind diverse Interessenbekundungen eingegangen. Der Landkreis ist mit diesem Zwischenergebnis sehr zufrieden. Das Verfahren kann somit wie vorgesehen fortgesetzt werden.

Geplant ist nun, kurzfristig die Bekundungen formell und inhaltlich zu prüfen und mit den geeigneten Interessenten zügig in die Verhandlungen einzutreten. Der Ältestenrat, das heißt die Vorsitzenden der im Kreistag vertretenen Fraktionen, wurde über das Ergebnis der Interessenbekundungen unter Berücksichtigung der gebotenen Geheimhaltung im Verfahren informiert. Die Identität und auch die Anzahl der Interessenten unterliegt der Geheimhaltung, um eine größtmögliche Wettbewerbsintensität des Verfahrens zu ge-währleisten.

Es ist weiterhin geplant, ein Gremium unter Einbindung des Kreiskrankenhauses und des Betriebsrates zu bilden, mit dem die Verhandlungen vorbereitet und auch durchgeführt werden. Alle Detailinformationen zu den Inhalten und Ergebnissen der Vorbereitungen sowie der Verhandlungen werden zunächst ausschließlich in diesem Gremium besprochen.

Gespräche starten Anfang Februar

Bereits in Kürze finden erste Gespräche mit den Interessenten statt, die ein schriftliches Angebot abgegeben hatten. Ziel ist es, die nun startenden Verhandlungen zügig zu führen und bis zu den Sommermonaten zum Abschluss zu bringen.

Die finale Entscheidung, welches Modell zu welchen Bedingungen Grundlage der Zusammenarbeit wird und welcher Interessent den Zuschlag erhält, wird durch den Kreistag getroffen.