Entschieden gegen Krebs

28.02.2023

Gesundheitsamt Trier-Saarburg informiert mit Schulprojekt zum Thema HPV-Impfung

Eine Impfung gegen einige Krebsarten ist möglich und trotzdem weitgehend unbekannt. Um das zu ändern, hat das Gesundheitsamt Trier-Saarburg im Rahmen eines Schulprojektes über das Thema HPV-Impfung informiert. Das Ziel: Impfquoten gegen HPV in der Region erhöhen. Die eingereichten Plakate der Schülerinnen und Schüler werden nun bewertet.

Die Humanen Papillom-Viren (HPV) sind eine Gruppe von über 200 Virentypen, die teils schwerwiegende Erkrankungen auslösen können. Dazu gehören auch Tumore an Gebärmutterhals, im Genitalbereich oder rund um Nase, Rachen und Kehlkopf. Weltweit ist Gebärmutterhalskrebs die vierthäufigste krebsbedingte Todesursache bei Frauen. Trotzdem sind in Deutschland vergleichsweise wenige Menschen gegen HPV geimpft. In der Region Trier-Saarburg liegt die Impfquote bei nur 30 bis 40 Prozent.

Die HPV-Impfung ist seit 2007 auf dem Markt und wird seit 2018 von allen ärztlichen Fachgesellschaften für Kinder und Jugendliche empfohlen. Für Mädchen und Jungen ist sie ab dem 9. Lebensjahr sinnvoll. Die Kosten tragen die Krankenkassen mindestens bis zum 18. Lebensjahr. Die Impfung sollte möglichst vor dem ersten Geschlechtsverkehr erfolgen.

Mit einer Schulaktion wollte das Gesundheitsamt  die Schülerinnen und Schüler sowie deren Lehrkräfte für das Thema sensibilisieren. Die Aktion startete bereits vor drei Jahren – vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie. Dadurch musste das Projekt unterbrochen werden. Die Aufgabe war: Wie würden Kinder und Jugendliche über eine HPV-Impfung informieren? Ob Plakat, Flyer oder Modell – bei der Umsetzung waren den Jugendlichen keine Grenzen gesetzt. Die eingereichten Vorschläge werden nun von einer Jury bewertet. Das Siegerprojekt soll als Vorlage für einen Informationsflyer dienen, der im Landkreis Trier-Saarburg und der Stadt Trier verteilt werden soll. Die Preisverleihung findet Ende April in der Kreisverwaltung statt.

Weitere Informationen zur HPV-Impfung geben die Kinder-, Frauen- und Hausärzt:innen.

Haushalt 2023 umfasst mehr als 300 Millionen Euro

27.02.2023

Kreistag verabschiedet Etat mit großer Mehrheit – Debatte um Personalzuwachs

Eine Haushaltsdebatte an Aschermittwoch – ein Novum in der Kreisgeschichte ebenso wie ein Etatentwurf, der Ausgaben jenseits der 300-Millionen-Euro-Grenze vorsieht. Am Ende der rund zweistündigen Debatte stimmte der Kreistag Trier-Saarburg dem von der Verwaltung vorgelegten Entwurf mit großer Mehrheit zu.

Einen ausgeglichenen Haushaltsentwurf vorzulegen – wie vom Land gefordert – war der Verwaltung allerdings nicht gelungen. „Leider gehört der Kreis Trier-Saarburg nicht zu den Profiteuren des neuen Landesfinanzausgleichsgesetzes“, so Landrat Stefan Metzdorf in seiner Haushaltsrede. Ein erster Entwurf ging von einem Fehlbetrag von mehr als 12 Millionen Euro aus. „Dass wir heute einen fast ausgeglichenen Haushalt – der Plan sieht ein Defizit von rund 600.000 Euro vor – vorlegen, ist den intensiven Bemühungen der Finanzabteilung und den konstruktiven Vorberatungen mit den Fraktionen zu verdanken“, so der Landrat.

Viele Haushaltsrisiken in 2023

Metzdorf verwies in seiner Ansprache auf die vielen Risiken hin, die eine Planung schwierig und einen Nachtragshaushalt im Laufe des Jahres wahrscheinlich machten. So seien die Lohnsteigerungen als Ergebnis der laufenden Tarifverhandlungen nur schwer abschätzbar. Weitere Fragezeichen stünden hinter der Höhe der Kosten für das 49-Euro-Ticket, Umfang und Kosten der zu erwartenden Flüchtlinge in 2023, die Höhe des Defizits des Kreiskrankenhauses, die Höhe der Zuschüsse in den weiteren Kita-Ausbau sowie die Höhe der Energie- und Sozialhilfeausgaben. All dies mache eine Aufstellung des diesjährigen Plans so schwierig. Man sei daher froh, die Kreisumlage mit 43 Prozent konstant halten zu können.

Investitionen in Schulen und Kitas

32,4 Millionen Euro will der Kreis in diesem Jahr in den Ausbau und die Sanierung der kreiseigenen Schulen, weiterer Kita-Gruppen, in die Sanierung von Kreisstraßen, aber auch in die Digitalisierung der Verwaltung und den Katastrophenschutz investieren. Auf Antrag der  CDU-Fraktion wurden zusätzlich 50.000 Euro für erste Planungen eines Führungs- und Lagezentrums eingestellt.

Diskussion um Personalkosten

In der Debatte nahmen die Personalkosten und der weitere Anstieg des Personals um 29,5 Stellen einen breiten Raum ein. Fast 40 Millionen Euro umfassen  die Personalkosten der Kreisverwaltung.  Der Landrat verwies darauf, dass man durch gesetzliche Vorgaben, wie z.B. die Ausweitung des Wohngeldanspruchs die Personaldecke weiter aufstocken müsse. „Ich würde mir Verwaltungsvereinfachung wünschen, statt ein Immer-Mehr“, sagte Metzdorf. CDU-Sprecher Bernd Henter betrachtet daher auch die Personalentwicklung mit Sorge, auch wenn hier vor allem der Gesetzgeber gefordert sei. Er sagte dem Kreiskrankenhaus die dauerhafte Unterstützung seiner Fraktion zu. Für die SPD-Fraktion betonte Ingeborg Sahler-Fesel, dass es noch selten so schwierig gewesen sei, einen seriösen Haushaltsplan zu erarbeiten und verwies ebenso wie der Landrat auf die vielen Risiken.

Für die FWG betrachtete auch ihr Sprecher Dieter Klever das stetige Anwachsen von Aufgaben und Auflagen kritisch, die zu einer Spirale von immer mehr Personal und Verwaltungsauflagen führe. Vor diesem Hintergrund sprach Claus Piedmont (FDP) von einem Dilemma, was man den Kommunen antun müsse. Für Bündnis 90/Die Grünen wünschte sich Boris Bullita mehr Engagement des Kreises im Bereich des Klimaschutzes und der Energiewende. Die Regionalwerke Trier-Saarburg und die Wirtschaftsförderung müssten sich neu ausrichten.

Da der Kreistag die von den Grünen beantragte zusätzliche halben Stelle zur Umsetzung eines internationalen Abkommens zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen vorerst ablehnte, votierte die Fraktion gegen den Etatentwurf, der im Übrigen mit großer Mehrheit verabschiedet wurde.

Darf man an Fluss und Bach einfach Wasser entnehmen?

23.02.2023

Fünfter Teil der Infoserie zur Gewässerunterhaltung

Wer im Uferbereich ein Grundstück hat, hat eine besondere Verantwortung. Denn: Die Aufgabe der Gewässerunterhaltung, die unter anderem sicherstellen soll, dass das Wasser ohne Hindernisse abfließen kann und Uferbereiche erhalten bleiben, teilen sich Kommunen für das Gewässerbett und die Eigentümer:innen der Grundstücke für den Uferbereich. Im fünften Teil der Informationsserie geht es um die Wasserentnahme.

Oftmals nutzen die Anlieger:innen das Wasser aus Bächen und Flüssen, um ihre Pflanzen zu gießen. Grundsätzlich gilt aber: Die Wasserentnahme bedarf einer rechtlichen Genehmigung. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn geringe Mengen Wasser mit sogenannten „Handschöpfgeräten“ wie Gießkannen entnommen werden. Die Wasserbehörde empfiehlt, dennoch vor allem aufgefangenes Regenwasser für die Bewässerung zu nutzen. Wasser mit Pumpen, Schläuchen oder Ähnlichem aus dem Gewässer zu entnehmen, ist ohne Genehmigung nicht zulässig.

Verbot bei Niedrigwasser möglich

Insbesondere in Zeiten von Niedrigwasser kann eine Wasserentnahme – auch in geringen Mengen – von der zuständigen Wasserbehörde gänzlich untersagt werden. Dies dient dem Schutz des Gewässers.

Kein Aufstauen des Gewässers

Außerdem gelten bei der Wasserentnahme aus Gewässern folgende Regeln: Das Gewässer darf nicht aufgestaut werden, da sonst die Wanderung von Fischen und Kleinlebewesen behindert wird und die Hochwassergefahr steigt.

Treppen hinunter zum Gewässer bedürfen vorab einer Genehmigung durch die zuständige Wasserbehörde.

Quelle: Gemeinnützige Fortbildungsgesellschaft für Wasserwirtschaft und Landesentwicklung (GFG) mbH; Zeichnung: Loew design (2014)

Voranmeldung: Spaß und Action in den ersten Wochen der Sommerferien

21.02.2023

Voranmeldung zum Ferienprogramm des Kreises 2023 ab 1. März digital möglich

Ein abwechslungsreiches Programm ist in Planung: Auch in diesem Jahr veranstaltet die Kreisjugendpflege Trier-Saarburg in den ersten beiden Wochen der Sommerferien vom 24. Juli bis 4. August ein Ferienprogramm. Die Voranmeldung ist ab dem 1. März, 13 Uhr, ausschließlich digital möglich. Der Link wird unter www.jugendbildungswerkstatt.de in der Rubrik „Aktuelles“ sowie auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter www.trier-saarburg.de veröffentlicht.

Zehn verschiedene Standorte

Wie im letzten Jahr findet die Ferienfreizeit an voraussichtlich zehn verschiedenen Standorten im Kreis statt. Dabei können maximal 30 Kinder pro Gruppe teilnehmen. Das Programm wird in beiden Wochen montags bis freitags, 9 bis 16 Uhr, angeboten. Eltern und Sorgeberechtigte haben die Möglichkeit, ihre Kinder jeweils ab 8 Uhr zum Standort zu bringen und bis 16.30 Uhr dort wieder abzuholen.

Folgende Standorte sollen angeboten werden:

  • Altenberghalle Gutweiler, VG Ruwer
  • IGS Hermeskeil, VG Hermeskeil
  • Grillhütte und Bürgerhaus Konz- Oberemmel, VG Konz
  • Sportplatz Konz- Könen, VG Konz
  • Grillhütte und Sporthalle Freudenburg, VG Saarburg-Kell
  • Teufelskopfhalle Waldweiler, VG Saarburg- Kell
  • Sportplatz Schoden, VG Saarburg- Kell
  • Molitors Mühle, VG Schweich
  • Grillhütte und Sporthalle Longuich, VG Schweich
  • Grillhütte und Sportplatz Zemmer- Rodt, VG Trier-Land

Ein Platzanspruch besteht nicht. Bei der Platzvergabe ist – wie in den Vorjahren auch – der Eingang der Voranmeldung ausschlaggebend. Deshalb empfiehlt die Kreisjugendpflege interessierten Familien diese möglichst frühzeitig abzugeben.

Da bei diesem Schritt alle notwendigen Informationen zu den Kindern abgefragt werden, sollten Eltern und Sorgeberechtigte eigene Kinder selbst anmelden. Auf diese Weise entsteht zum einen kein zeitlicher Nachteil und zum anderen ist sichergestellt, dass alle erforderlichen Angaben zu den Kindern auch gemeldet werden können.

Wer kann mitmachen?

Teilnehmen können Kinder aus dem Kreis Trier-Saarburg, die zum Zeitpunkt der Ferienaktion zwischen acht und zwölf Jahre alt sind. Sofern ein älteres Geschwisterkind dabei ist, darf das jüngere bereits im Alter von 7,5 Jahren (geboren vor dem 24. Januar 2016) mitmachen.

Es können nur Kinder mitmachen, die die gesamten zwei Wochen im Ferienprogramm dabei sind. Eine tageweise Voranmeldung ist nicht möglich.

Die Kosten für das Ferienprogramm liegen für das erste Kind bei 150 Euro. Fahren zwei oder mehr Kinder einer Familie mit, so betragen die Kosten insgesamt 190 Euro. Darin inbegriffen sind die Kosten für Referent:innen und Standorte, anfallende Eintrittsgelder und die entsprechenden Fahrten sowie eine Unfall- und Haftpflichtversicherung.

Eine Verpflegung der Kinder ist durch die Eltern und Sorgeberechtigen mit Lunchpakten zu gewährleisten. Auf Nachfrage und entsprechende Nachweise kann der Teilnahmebeitrag reduziert werden.

Stets für eine gute Lernatmosphäre eingesetzt

Jürgen Scholz als Leiter der Geschwister-Scholl-Schule offiziell verabschiedet

Fast zehn Jahre führte er Regie in der Geschwister-Scholl-Schule mit den bei­den Standorten Saarburg und Hermes­keil. Nun ist der Leiter der kreiseigenen Berufsbildende Schule (BBS), Jürgen Scholz, in den Ruhestand gegangen. In der Kreisverwaltung wur­de er von Landrat Stefan Metzdorf für den Schulträger und von Schulrat Mar­kus Brautlecht seitens der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion als Schulauf­sichtsbehörde offiziell verabschiedet.

Mit Leidenschaft hat Jürgen Scholz sich stets für die Berufsbildende Schule ein­gesetzt. Er lebe nicht in der Vergangen­heit, sondern sei in der Zukunft unter­wegs, sagte der scheidende Schulleiter von sich selbst. Dabei ging es ihm vor allem um die Zukunft der Jugendlichen, die die kreiseigene Schule besuchen. Ein positives Schulklima und eine gute Lern- und Arbeitsatmosphäre war ihm immer wichtig, um den Schüler:innen den individuellen Weg zu ebnen. Ihnen werden in der BBS verstärkt Konzepte angeboten, die selbstgesteuertes Ler­nen begünstigen und zum lebenslan­gen Lernen motivieren.

Die Lehrkräfte unterstützen die Schüler:innen als Lernbegleiter in ihrer Eigenverantwortung für den einge­schlagenen Bildungsweg – so das Mo­dell der BBS, das sich unter der Führung von Jürgen Scholz entwickelt hat. Für all das ist eine gute Ausstattung der Schu­le eine Grundbedingung. Und so wurde Jürgen Scholz nicht müde seine Forde­rungen zu stellen – vor allem auch hin­sichtlich der IT-Ausstattung der Schule, der Beschaffung und Pflege technischer Anlagen und der Einführung digitaler Plattformen als Voraussetzung für einen modernen Unterricht.

Er lasse ihn nicht gerne gehen, sagte Landrat Metzdorf. So habe er Jürgen Scholz als einen hoch engagierten Schulleiter wahrgenommen, der viel für die BBS erreicht habe. Er sei „Manager“ der Schule gewesen, dem es auch auf Kleinigkeiten ankam, hob Markus Braut­lecht hervor, der ihm für die wertvolle Arbeit dankte, bevor er ihm die Urkunde zur Versetzung in den Ruhestand über­reichte.

Zuvor war Scholz im kollegialen Kreis verabschiedet worden. Das Schullei­tungsteam, die Lehrerschaft, Sekretä­rinnen und Hausmeister sagten ihrem Chef auf Wiedersehen. In seiner eigenen Abschiedsrede verwies er auf Chancen, aber auch auf Schwachstellen des Bil­dungssystems. Gemeinsam habe man in den vergangenen Jahren aber viel für die kreiseigene Schule und die Jugend­lichen auf den Weg bringen können, so Jürgen Scholz.

Jürgen Scholz wurde von Vertretern der Kreisverwaltung und der ADD verabschiedet.

Wahl von Kreisjagdbeirates sowie Kreisjagdmeister:in

17.02.2023

Der/die Kreisjagdmeister:in und der Kreisjagdbeirat für den Landkreis Trier-Saarburg und die Stadt Trier werden neu gewählt.

Die Wahl findet am Freitag, den 24. Februar 2023, um 16:00 Uhr im Sitzungssaal der Kreisverwaltung Trier-Saarburg  (Willy-Brandt-Platz 1, Trier) statt.

Hierzu sind alle wahlberechtigten Personen herzlich eingeladen. Die Wahlberechtigung muss nachgewiesen werden.

Die amtliche Bekanntmachung findet sich hier.

Fastnacht – Keine Auszeit für den Jugendschutz

15.02.2023

Kreisjugendamt appelliert an Erwachsene, Eltern, Gewerbetreibende und Jugendliche

Die närrische Zeit ist in diesem Jahr wieder mit Feiern im Freundeskreis verbunden. Auch Ortsgemeinden oder Vereine laden mit Umzügen und Fastnachtsveranstaltungen die Besucherinnen und Besucher ein, ausgelassen zu feiern. Das Kreisjugendamt appelliert an alle Erwachsenen, Gewerbetreibenden und Jugendliche trotzdem den Jugendschutz zu gewährleisten. Auch an Fastnacht müssen die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

„Jugendliche“ sind laut Gesetz alle Jungen und Mädchen, die mindestens 14 und noch nicht 18 Jahre alt ist. Alle unter 14 Jahre gelten als Kinder.

Vorgaben für Jugendliche

Jugendliche unter 16 dürfen nicht in die Disco gehen – das gilt auch für eine Karnevalsdisco oder eine öffentliche Karnevalsparty. Die zeitlichen Beschränkungen können gelockert werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird, der Kunst oder der sogenannten Brauchtumspflege dient: Kinder dürfen dann bis 22 Uhr bleiben, Jugendliche unter 18 Jahren bis 24 Uhr. Darüber hinaus kann die zuständige Behörde Ausnahmen genehmigen.

Wenn die Eltern bei der Feier dabei sind, dürfen auch Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren bis nach Mitternacht feiern. Die Verantwortung tragen dann die Eltern.

Ab 16 Jahren können Jugendliche auch ohne Eltern bis 24 Uhr Karneval feiern. Was Alkohol betrifft, gilt: Getränke wie Bier, Wein oder Viez sind ab 16 Jahren erlaubt. Branntwein- und branntweinhaltige Getränke oder Alkopops dürfen generell erst ab 18 Jahren getrunken werden. Rauchen – auch von E-Shishas und E-Zigaretten – ist grundsätzlich erst ab 18 Jahren gestattet.

Aktiv im Karnevalsverein

Wenn Jugendliche aktiv bei einer Karnevalsveranstaltung mitwirken, gelten Ausnahmen. Hier gibt es eine Sondergenehmigung „aus Brauchtumsgründen“. Das bedeutet: Wenn beispielsweise ein Gardeauftritt erst um halb zwölf beginnt, dürfen Jugendliche ausnahmsweise bis zum Ende ihres Auftritts bleiben. Trotzdem sind die Eltern oder die Leitung der Garde dafür verantwortlich, dass die Jugendlichen anschließend sicher nach Hause kommen. In der Regel achten die Veranstalter darauf, dass Auftritte mit Jugendlichen nicht zu spät stattfinden.

Regeln beim Kneipenbesuch

In Gaststätten gelten die gleichen Regeln und Zeiten wie in Discos oder auf öffentlichen Partys. Unter 16 Jahren ist ein Besuch nur in Begleitung der Eltern erlaubt. Ab 16 und unter 18 dürfen die Jugendlichen nur bis 24 Uhr bleiben.

Das Kreisjugendamt bittet alle Erziehungsberechtigten und Eltern mit ihren Kindern und Jugendlichen über den Alkoholkonsum zu sprechen. Die Veranstalter und Gewerbetreibende sind verpflichtet, den Jugendschutz auch in der Fastnachtszeit ernst zu nehmen und die Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag zu unterstützen.

Der Appell richtet sich auch an die Jugendlichen und jungen Erwachsenen selbst: Es geht darum, auch Verantwortung untereinander zu übernehmen. Daher soll kein Alkohol an Personen weitergegeben werden, wenn diese das dazu notwendige Alter noch nicht haben oder sie bereits erkennbar angetrunken oder gar betrunken sind.

Bei Gesprächs- und Beratungsbedarf rund um den Jugendschutz steht in der Fachstelle Jugendschutz Charlotte Beyer telefonisch unter 0651-715-389 oder per E-Mail an jugendschutz [at] trier-saarburg [dot] de gerne zur Verfügung.

Chancen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit nutzen

Entwicklungskonzept Oberes Moseltal: Anregungen willkommen

Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit eröffnet viele Möglichkeiten für die Region. Das zeigte sich bei einem Termin in der Kreisverwaltung, bei dem das Entwicklungskonzept Oberes Moseltal (EOM) vorgestellt wurde.

Das Konzept ist gemeinsam von den Planungsministerien Rheinland-Pfalz, Saarland und Luxemburg auf den Weg gebracht worden. Ziel ist es, in Zusammenarbeit mit den Kommunen und lokalen Akteuren Kooperationsprozesse im oberen Moseltal zu verbessern und gemeinsame Projekte umzusetzen, unter anderem in den Bereichen Mobilität, Siedlungs- und Gewerbeentwicklung, Daseinsvorsorge, Klima- und Umweltschutz, Tourismus, Digitalisierung.

Das EOM-Regionalmanagement arbeitet eng mit den ebenfalls grenzüberschreitenden LEADER-Gruppen Moselfranken und Miselerland (Luxemburg) zusammen. Die Regionalmanagements stehen nun vor neuen Förderperioden und können ihre finanziellen Budgets nutzen, um lokale und grenzüberschreitende Projekte anzustoßen. Martin Güdelhöfer vom EOM und Matthias Faß von Leader Moselfranken stellten Landrat Stefan Metzdorf und Mitarbeiterinnen der Kreisentwicklung die Möglichkeiten vor, von denen auch der Kreis Trier-Saarburg, der neben zahlreichen anderen Räumen zur Gebietskulisse gehört, profitieren kann.

Treffen in Luxemburg

Dass der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit große Bedeutung für die Region zugemessen wird, zeigte sich auch bei einem Treffen im luxemburgischen Grevenmacher, an dem die Staatssekretärin im Innenministerium Rheinland-Pfalz, Nicole Steingaß, teilnahm und zu dem neben weiteren Vertreter:innen der Kommunen auch Landrat Metzdorf eingeladen war. Auch dabei ging es um die vielfältigen Chancen, die das Entwicklungskonzept Oberes Moseltal in Verbindung mit den Fördermöglichkeiten bietet. Neben der Kreisverwaltung können auch Akteure vor Ort ihre Projektideen kommunizieren und Anregungen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit geben; Infos: www.eom.dl.eu und www.leader-miselerland-moselfranken.eu

Die Vertreter von Leader Moselfranken und EOM stellten dem Landrat (Mitte) und den Mitarbeiterinnen der Kreisverwaltung ihre Projekte vor .

Informationsbroschüre:  Tipps für den Notfall

10.02.2023

Hochwasser, Starkregen oder Stromausfall – Broschüre auch online verfügbar

Die Hochwasserkatastrophe 2021 hat in einem erschreckenden Ausmaß die Folgen des Klimawandels auch in unserer Region vor Augen geführt. Im Landkreis hatte andauernder Starkregen die Kyll vom Bach zum reißenden Strom werden lassen und viele Häuser stark beschädigt oder nahezu völlig zerstört. Zeitweise fiel die Strom- und Wasserversorgung aus. Viele Haushalte haben noch heute mit den Folgen des Hochwassers zu kämpfen. Kann man sich auf eine solche Situation vorbereiten? Kann man Vorkehrungen treffen, auf die man im Notfall zurückgreifen kann? Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat viele wichtige Ratschläge und Verhaltenshinweise in einer Broschüre zusammengefasst, die gemeinsam mit dem Landkreis Trier-Saarburg an zahlreichen Stellen erhältlich ist, unter anderem im Bürgerbüro der Kreisverwaltung in Trier.

Der Landkreis ist als Katastrophenschutzbehörde für die Sicherheit der Bevölkerung und Hilfen im Ernstfall zuständig. So wird aktuell über ein neues Führungs- und Lagezentrum, die Anschaffung weiterer Fahrzeuge und Gerätschaften sowie die Aktualisierung von Alarm- und Einsatzplänen diskutiert. Dank engagierter Feuerwehren und Rettungsdienste, die ihre Zusammenarbeit regelmäßig üben, konnten in der Vergangenheit viele schwierige Situationen wie Hochwasser, aber auch die zahlreichen Flächenbrände des Dürre-Sommers 2022 bewältigt werden.

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat wieder ins Bewusstsein geführt, dass auch kriegerische Auseinandersetzungen inklusive eines Angriffs auf die Versorgungsinfrastruktur wieder in den Blick genommen werden müssen.

Gute Planung kann Leben retten

Im Ernstfall kann also eine gute Planung und Vorbereitung lebensrettend sein. Dafür findet man in der Broschüre wichtige Kontaktdaten im Kreis, Verhaltenshinweise und Tipps für eine persönliche Notfallvorsorge. Eine Checkliste hilft, an wichtige Fragen zu denken, zum Beispiel was in einen Notfallrucksack gehört und wie man sich bei einem Stromausfall verhält. Die Broschüre steht auch online unter www.trier-saarburg.de/katastrophenschutz kostenlos zum Herunterladen bereit.

Jetzt Teil des Ferienprogramms werden

07.02.2023

Ehrenamtliche Betreuungskräfte für die ersten beiden Wochen der Sommerferien gesucht

Ehrenamt, Teamarbeit, Neues ausprobieren – das alles kann man beim Ferienprogramm des Kreises Trier-Saarburg erleben. Auch in diesem Jahr findet die beliebte Ferienaktion in den ersten beiden Wochen der Sommerferien vom 24. Juli bis 4. August statt. Für die Betreuung der Kinder sucht die Kreisjugendpflege ehrenamtliche Betreuungskräfte.

Jeweils montags bis freitags von 8 bis 16:30 Uhr werden in einem Team von bis zu fünf Betreuungskräften Kinder zwischen acht und zwölf Jahren an einem festen Standort im Kreis betreut. Die Ehrenamtler müssen mindestens 18 Jahre alt sein und sollten Interesse an der Kinder- und Jugendarbeit mitbringen. Vorab werden sie von der Kreisjugendpflege auf ihre Aufgaben vorbereitet. Der Kreis zahlt für die Betreuungstätigkeit eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 225 Euro und gegebenenfalls die Fahrtkosten. Außerdem wird eine Bescheinigung über die Tätigkeit ausgestellt.

Wer Interesse hat, Teil des Ferienprogramms des Kreises zu werden oder weitere Informationen benötigt, kann sich an die Kreisjugendpflege Trier-Saarburg wenden unter Telefon 0651-715-400 sowie per E-Mail an jugendpflege [at] trier-saarburg [dot] de